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Einweg-E-Zigaretten - Was ist eigentlich erlaubt?

Einweg-E-Zigaretten - Was ist eigentlich erlaubt?

Disposables sind beliebt, weil sie praktisch, klein, lecker sind und häufig eine gute Alternative zur herkömmlichen Zigarette sind.

Es gibt leider viele Hersteller auf unserem Markt, die sich im deutschen Regelsystem verirren oder es einfach nicht umsetzen möchten. Es kommt zu dem Schluss, dass bestimmte Waren in Deutschland einfach nicht nutzbar sind. Da uns unsere Kunden häufig nach den aktuellen Vorschriften für Einweg-E-Zigaretten fragen, haben wir uns entschieden, diese (unverbindliche!) Übersicht über die aktuellen Vorschriften zu veröffentlichen.

Ein Überblick über die Vorschriften:

  • Der maximale Nikotingehalt beträgt 20mg/ml und der Volumen der Flüssigkeit darf nicht mehr als 2ml betragen.
  • Die Verpackung muss in Deutscher Sprache beschriftet sein.
  • Warnung: Es ist nicht erlaubt, dass Kinder und Jugendliche es in die Hände bekommen.
  • Warnung bei nikotinhaltigen Disposables: "Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht."
  • Der Importeur muss in der EU ansässig sein, wie auf der Verpackung angegeben.
  • Die CLP-Kennzeichnung (Totenkopf) muss mindestens 1x1 cm groß sein, zumindest wenn es sich um nikotinhaltige Disposables handelt.
  • Falls das Abfallprodukt innen in nicht transparente Folie eingepackt ist, gelten die gleichen Verpackungsrichtlinien wie beim "Umkarton".
  • Es ist erforderlich, einen Beipackzettel mit dem Titel "Gebrauchshinweise" zu haben.
  • Es ist erforderlich, dass das Produkt beim BVL gemeldet wird.

Es gibt viele nicht konforme Produkte, da unser Gesetzgeber viele kleine Details von den Importeuren verlangt.
Es ist deutlich, dass kein Disposable mit 1000 oder mehr Zügen laut dem aktuellen Stand erlaubt ist, da hier einfach die Grenze von 2 ml überschritten wird.

Disposables und alle anderen E-Zigaretten unterliegen einem vollständigen Internetverbot für Werbung. Dies ist eine wichtige Tatsache, die häufig ignoriert wird. Dies gilt auch für Instagram und andere soziale Netzwerke!

Ich hoffe, dass wir für einige etwas Licht in die Dunkelheit der Vorschriften gebracht habe.
Nur so können wir weitere komplizierte Regulierungen vermeiden – wenn es keinen Bedarf für neue Regeln gibt, werden diese durch die Politik auch nicht forciert. Jeder Händler und Shop in unserem Bereich sollte versuchen, sich an alle gesetzlichen Vorgaben zu halten.